FAQ

Hier finden Sie Antworten auf den wichtigsten Fragen

Eignung für Lasik

Eine Laserbehandlung von Fehlsichtigkeiten sollte nicht vor Abschluss Augenwachstums stattfinden. Die Fehlsichtigkeit sollte sich mindestens ein Jahr lang nicht verändern. Vor Ablauf des 20. Lebensjahres ist dies nicht zu erwarten, deswegen raten wir bei jüngeren Menschen von einer Behandlung ab.

Sicher kann Ihr Augenarzt untersuchen, ob bei Ihnen eine Augenerkrankung vorliegt, die eine LASIK-Behandlung verbietet. Sollte Ihr Augenarzt über hornhautdiagnostische Geräte verfügen, kann er Ihnen sogar die Eignung zur LASIK attestieren. Ansonsten vereinbaren Sie mit uns einen Termin. In der ersten Voruntersuchung werden Eignung zur Operation und Vorgehen von unseren Ärzten ermittelt.

LASIK ist nicht geeignet zur Beseitigung der Altersweitsichtigkeit. Allerdings bietet die Laserbehandlung die Option, nach der Operation, eine leichte Kurzsichtigkeit zu erzielen, um das Sehen im Nahbereich zu erleichtern.

Das LASIK-Verfahren ist nicht zur Beseitigung von angeborenen Amblyopien (Schwachsichtigkeit) oder von Schielen geeignet. Schwachsichtigkeit bei Erwachsenen kann durch keinerlei Eingriff am Auge beseitigt werden. Schielen kann allerdings durch Augenmuskelchirurgie vermindert werden.

Allergien sprechen nicht grundsätzlich gegen einer Leserbehandlung. Eine individuelle Abwägung durch unsere Ärzte ist hierbei allerdings nötig.

Während der Schwangerschaft oder Stillzeit ist durch hormonbedingte Gewebeveränderungen, die auch die Hornhaut betreffen, keine vorhersehbare Laserbehandlung machbar. Deshalb darf die Laserbehandlung in dieser Zeit nicht vorgenommen werden.

LASIK können wir in folgenden Fällen nicht empfehlen: bei Hornhauterkrankungen die, die Stabilität des Auges und damit die Reaktion auf die Laserbehandlung verändern. Zum Beispiel Keratokonus, zu dünne Hornhaut, Hornhautdystrophie, rheumatische Grunderkrankung, Diabetes, Neurodermitis und bei Schwangerschaft. Außerdem sollte die Fehlsichtigkeit stabil sein, was meistens erst nach dem 20. Lebensjahr der Fall ist. Über die Eignung zur Behandlung wird immer individuell bei der Voruntersuchung entschieden.

Vor der Behandlung

Die LASIK-Behandlung ist ein operativer Eingriff. Bei jedem operativen Eingriff ist eine Einverständniserklärung nötig, die dem Operateur mindestens 24 Stunden vor dem Eingriff vorliegen muss. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.

Wie bei jedem operativen Eingriff, muss der zu behandelnde Patient mögliche Risiken selbst tragen. Die LASIK-Behandlung stellt in der Regel keinen medizinisch notwendigen Eingriff dar und wird ausschließlich auf Ihren Wunsch durchgeführt. Selbstverständlich werden wir vor einer Behandlung alle Risiken mit Ihnen sorgfältig abwägen.

Kommen Sie zur Operation mit einer Begleitperson oder lassen Sie sich von einem Taxi bringen. Fahren Sie keinesfalls selbst mit eigenem Fahrzeug. Öffentliche Verkehrsmittel können Sie jeder Zeit benutzen. Ihre Begleitperson kann Sie nach ungefähr einer Stunde wieder abholen.

Bitte kommen Sie ungeschminkt. Die Inhaltsstoffe von Make-Up können den Ablauf der Operation stören. Bitte verzichten Sie an diesem Tag ebenfalls auf Parfum oder Deos, da die darin enthaltenen Alkohole die Laserwirkung verändern würden. An hellen Tagen mit Sonnenschein sollten Sie unbedingt eine Sonnenbrille mitnehmen, da das Auge nach der Behandlung empfindlich auf helles Licht reagiert.

Kontaktlinsen sollten mindestens drei, besser vier Wochen vor der Operation nicht mehr getragen werden, um Oberflächenveränderungen der Hornhaut zu vermeiden. Vor Ihrem ersten Voruntersuchungstermin sollten Sie Ihre Kontaktlinsen ebenfalls zwei Wochen nicht mehr getragen haben. Auch zwischenzeitliches Tragen von Kontaktlinsen könnte das Ergebnis der Behandlung nachteilig beeinflussen.

Prinzipiell ist die Behandlung beider Augen an einem Tag möglich. Wir empfehlen allerdings, zwischen den Behandlungen ein paar Tage abzuwarten um die beobachteten Reaktionen der ersten Behandlung beim zweiten Auge berücksichtigen zu können.

Komplizierte Sehfehler

Oberflächliche Hornhautnarben können mit dem Laser beseitigt werden. Tiefer gelegene Narben sind mit der Laserbehandlung nicht besserungsfähig. Nach operativen Hornhauteingriffen sind Korrekturen von irregulären Verkrümmungen möglich. Auch sehr hohe Astigmatismen lassen sich dadurch vermindern.

Schwierige Augenbefunde sind für uns eine besondere Herausforderung, da wir Menschen helfen wollen, wieder besser sehen zu können. Nach ausführlicher Untersuchung finden wir auch für Patienten mit schweren Sehfehlern eine individuelle Lösung. Bitte vereinbaren Sie für diese Untersuchungen einen Termin.

Bei Keratokonus liegt eine Schwächung der Gewebeschichten in der Hornhaut vor. Deshalb sollte keine weitere Veränderung des Hirnhautgefüges vorgenommen werden, auch nicht durch Laserbehandlung.

Gemischte Fehlsichtigkeiten werden in einer Behandlung korrigiert. In den meisten Fällen ist es nicht sinnvoll, diese Fehlsichtigkeiten getrennt zu behandeln, da die moderne Lasertechnik die Hornhaut dreidimensional behandelt und damit auch komplizierte Sehfehler korrigieren kann.

Wir bieten Ihnen eine individuelle Beratung über Möglichkeiten der Korrektur von Fehlsichtigkeiten, bei denen nicht mehr mit Laser gearbeitet werden kann, denn auch in solchen Fällen gibt es mittlerweile gute Lösungen für den Patienten. Verschiedene kombinierte Operationsverfahren stehen zur Verfügung, die im Einzelfall von uns für Sie geprüft werden. Bitte vereinbaren Sie für die hierfür nötigen Untersuchungen einen Termin.

Kosten

Die Kosten der Voruntersuchung werden nach Aufwand berechnet. Die Grundlage dafür ist die Gebührenordnung für Ärzte. Durchschnittlich kosten diese ca. 250,- Euro. Die Kosten für die LASIK-OP selbst liegen bei ca. 1800,- Euro/Auge. Die Nachuntersuchungen werden wiederum nach Aufwand berechnet. Preis liegt im Schnitt bei ca. 150,- Euro.

Weil kein Auge mit dem anderen identisch ist, kann auch keine Standardbehandlung erfolgen. Wir stellen uns individuell auf die Anforderungen und Wünsche unserer Patienten ein, deswegen unterscheiden sich Aufwand und Kosten bei jedem Patienten. Dabei arbeiten wir transparent und erklären Ihnen alle durchgeführten Schritte und anfallenden Kosten.

Gesetzliche Kassen dürfen diese Behandlungskosten nicht übernehmen. Bei privaten Kassen ist in Ausnahmefällen eine Kostenbeteiligung möglich.

Mittlerweile gibt es eine Grundsatzentscheidung dazu: Sie können Ihre Ausgaben für die LASIK-OP bei Ihrer Steuererklärung angeben und diese geltend machen. Wir empfehlen, die Rechnungen Ihrer Steuererklärung beizufügen.

Medizinisch indizierte Behandlungen bei auftretenden Heilungsstörungen werden von Ihrer Krankenkasse getragen. Restfehlsichtigkeit sind keine medizinischen Komplikationen, sondern dem individuellen Schwankungsbereich einzuordnen. Bei Nachbehandlungen der Restfehlsichtigkeit erfolgt deshalb die Berechnung je nach Aufwand.

Zur Zeit können wir keine Ratenzahlung anbieten. Für einen Finanzierungsplan müssen Sie sich an eine Bank wenden. Die Kosten der Behandlung sind bis zum Tag der Operation zu begleichen.

Die Laserbehandlung

Die Laserbehandlung wird bei ALADIN ambulant durchgeführt. Eine stationäre Behandlung ist nicht erforderlich. Das operierte Auge muss nicht verbunden werden. Sie können sofort nach der OP nach Hause.

Obwohl die Operation nur mit betäubenden Augentropfen durchgeführt wird, spüren Sie vom Eingriff nichts. Spritzen sind nicht nötig. Sie brauchen keine Angst vor dem Eingriff haben, zumal die eigentliche Behandlung mit dem Laser nur wenige Sekunden dauert. Bei Bedarf halten wir Mittel zur Beruhigung für Sie bereit.

Nach der Behandlung ist kein Augenverband nötig. Sie erhalten von uns eine Augenlochklappe, die Sie in den ersten drei Nächten zum Schutz vor versehentlichen Reiben oder Wischen des Auges während des Schlafs tragen.

Der Lasereingriff selbst dauert weniger als eine Minute. Der gesamte Zeitbedarf für Sie und Ihre Begleitperson bei ALADIN beträgt ca. eine Stunde.

Die Augenlider werden während der OP mit Hilfe eines Lidhalters geöffnet. Zwinkern hat somit keinen Einfluss auf die OP. Natürlichen Bewegungen des Auges folgt der Laser mit Hilfe eines modernen Kamerasystems, so dass immer zielgenau gearbeitet werden kann.

Während der OP müssen Sie ein Fixierlicht ansehen. Sollten Sie den Blick davon abwenden, wird die Behandlung solange unterbrochen, bis Sie das Fixierlicht wieder betrachten. Kleineren Blickbewegungen des Auges folgt der Laser automatisch und computergesteuert mit Hilfe einer Kamera und ohne Unterbrechung der Behandlung (Eye-Tracking). Der Laser trifft so immer die richtigen Stellen auf der Hornhaut.

Durch die vielfachen Kontroll- und Sicherheitsmaßnahmen im Exzimerlasergerät ist die Behandlung bei defektem Laser nicht möglich. Sollte sich während der Behandlung ein Defekt einstellen, führt dies unweigerlich zur Unterbrechung der Behandlung, was eine Fehlbehandlung ausschließt. Die Laserbehandlung kann nach Beseitigung des Defektes fortgesetzt werden.

Anfangs wird die Sehleistung tageszeitabhängig leicht schwanken. Eine erhöhte Blendungsempfindlichkeit vor allem bei Nacht tritt häufig auf. Wir empfehlen, in den ersten Tagen im Freien eine Sonnenbrille zu tragen, um das Auge möglichst wenig zu belasten. Unvermeidbar ist eine erhöhte Trockenheit der Augenoberfläche, weshalb in den ersten drei Monaten oder bei Bedarf auch länger Tränenersatztropfen angewendet werden müssen, um ein optimales Ergebnis zu erreichen.

Der „Flap“ liegt kurze Zeit nach der Behandlung wieder fest auf der Hornhaut. Eine Verschiebung durch starke Manipulation wie Reiben oder Wischen ist jedoch in den ersten Tagen möglich. Das Auge braucht ein paar Wochen um vollständig zu heilen.

Sie sollten nach einer LASIK-Behandlung eine Woche Urlaub nehmen. Danach kann jede Tätigkeit wieder aufgenommen werden.

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann bei einem Verlauf ohne Komplikationen nicht ausgestellt werden. Eine Bestätigung für Ihren Arbeitgeber stellen wir Ihnen gerne aus. Ein rechtlicher Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht nicht.

Die LASIK-Operation wurde 1991 mit dem Exzimerlaser eingeführt. Seitdem werden weltweit die Ergebnisse in mehreren laufenden Studien ständig verfolgt und ergänzt. Bisher wurden ca. 9 Millionen LASIK-Behandlungen statistisch erfasst und ausgewertet. Dabei waren die erreichten Refraktionswerte etwa acht Wochen nach der Behandlung stabil.

Nachbehandlung

Die etwa 8 Wochen nach der Operation erreichte Refraktion der Hornhaut ändert sich nicht mehr. Sie bleibt lebenslang bestehen. Linsenbedingte Refraktionsänderungen sind im Laufe des Lebens allerdings möglich und können wiederum mit LASIK behandelt werden.

Eine Frist bis zum Erreichen einer stabilen Refraktion muss abgewartet werden. Danach ist eine Nachbehandlung der Restfehlsichtigkeit möglich.

Eine spätere Operation des Glaukoms oder eines Grauen Stars (Katarakt) sowie Netzhaut-, Hornhaut- oder anderer Veränderungen ist ohne Einschränkung möglich. Die Messung des Augeninnendrucks nach LASIK bedarf jedoch besonderer Aufmerksamkeit Ihres Augenarztes. Deshalb sollten Sie speziell auf die durchgeführte LASIK-OP hinweisen.

Wir empfehlen eine Nachuntersuchung am ersten und am dritten Tag nach der Behandlung, nach 2 Wochen, nach 8-12 Wochen, dann jährliche Kontrollen. Bei auftretenden Beschwerden sollten Sie umgehend einen Augenarzt aufsuchen.

Besonderheiten

Ihr behandeltes Auge wird am ersten Tag stark tränen. Trotzdem ist Reiben und Wischen am Auge unbedingt zu vermeiden, da Sie dadurch den „Hornhautflap“ verschieben könnten. In der ersten Woche nach der OP sollten Sie auf schwere körperliche Anstrengung bei Arbeit, Sport und Spiel verzichten. Gönnen Sie sich viel Ruhe und machen Sie das, was Ihnen Spaß macht. Besuche von Sauna und Schwimmbädern sollten etwa 2 Wochen vermieden werden.

Etwa 94% aller Behandelten erreichen nach einmaliger LASIK-OP sehr gute Fernsicht ohne Sehhilfe. Bei den übrigen 6% kann die Fernsicht mit leichter Sehhilfe verbessert werden. Ob eine Nachbehandlung im Einzelfall sinnvoll ist, lässt sich bei den Nachuntersuchungen feststellen.

Das tragen von Brillen ist nach der LASIK-OP kein Problem. Die Anpassung von Kontaktlinsen bedarf besonderer Sorgfalt des Anpassers, ist aber in der Regel machbar. Dies gilt auch für Mehrstärken-Gläser und Kontaktlinsen (zur Korrektur der Alterssichtigkeit).

Wir empfehlen in der ersten Woche nach der OP kein Make-Up zu verwenden, da es beim Entfernen des Make-Ups zu Verschiebungen des „Flaps“ kommen kann.

Sie sollten in der ersten Woche nach der OP Ihren Urlaub wirklich ausnutzen und Arbeiten am Computer meiden. Danach verwenden Sie Ihr Tränenersatzpräparat bei Arbeiten am Computer häufiger.

Zur Vor- und Nachuntersuchung stehen alle notwendigen Apparaturen in modernster Ausfertigung in der Praxis von Dr. Schindler & Dr. Klaessen zur Verfügung. Die Laserbehandlungen werden mit dem neuesten Allegretto-Exzimerlasersystem der Firma WAVELIGHT Lasertechnology AG durchgeführt. Zur Hornhautpräparation steht das AMADEUS Mikrokeratom der Firma AMO bereit. Bei weiteren Fragen steht unser Team Ihnen gern zur Verfügung.